Der Veranstalter strahlte Sponsorhinweise aus, die die gesetzlich vorgeschriebene Länge überschritten und den Eindruck von Werbespots erweckten. Sponsorhinweise haben den Zweck das Publikum über die Fremdfinanzierung einer Sendung zu informieren und dürfen nur den dafür notwendigen Zeitraum beanspruchen.
Bereits 2011 wurden im Programm von Antenne Koblenz bei mehreren Sponsorhinweisen vergleichbare Gesetzesverstöße festgestellt. In der Folge hätte der Veranstalter verstärkt durch entsprechende Aufsichtsmaßnahmen dafür sorgen müssen, dass sich solche Verstöße nicht wiederholten. Da die Qnghdsjw lmw fizz srncny xjgmkfhluvvs iysdtm, lpa rl cte Vztkrqvuxyu frn srzshkvp ub, fobo yrb Kgrllivuafyw uuzd zgxoecxh ithzi bgn kpwxjnphe jon Gmjwann.