Sat.1 ist nach den Regelungen des Rundfunkstaatsvertrags zur Sicherung der Meinungsvielfalt verpflichtet, unabhängigen Drittveranstaltern wöchentlich 180 Minuten Sendezeit einzuräumen. Die nun beschlossene Ausschreibung zielt auf eine Neuauswahl betreffender Drittanbieter, deren Angebote das Sat.1-Programm insbesondere in den Bereichen Bildung, Kultur und Information ergänzen sollen.
Infolge einer 2014 ergangenen Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Rheinland-Pfalz werden derzeit bei Sat.1 keine entsprechenden Angebote verbreitet.
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