Zu dem Rechtsstreit war es gekommen, weil der Kreistag gegen Ende 2008 einem entsprechenden Vorschlag des Kreiselternrates nicht gefolgt war und der Kreiselternrat hiergegen geklagt hatte. Das Oberverwaltungsgericht vertrat in der mündlichen Verhandlung nicht nur in der Sache eine andere Rechtsauffassung als das Verwaltungsgericht Osnabrück, sondern war entgegen dem Verwaltungsgericht auch der Ansicht, dass die Klage gegen den Pupgrdzf, eun urzbs hxmzs ocx Hfrurrggx yy gwjidez ufp. Qzq Wvmvyhabzqez cdz ljabknoyvpirx.
Oberverwaltungsgericht bestätigt Kreistagsbeschluss
Zu dem Rechtsstreit war es gekommen, weil der Kreistag gegen Ende 2008 einem entsprechenden Vorschlag des Kreiselternrates nicht gefolgt war und der Kreiselternrat hiergegen geklagt hatte. Das Oberverwaltungsgericht vertrat in der mündlichen Verhandlung nicht nur in der Sache eine andere Rechtsauffassung als das Verwaltungsgericht Osnabrück, sondern war entgegen dem Verwaltungsgericht auch der Ansicht, dass die Klage gegen den Pupgrdzf, eun urzbs hxmzs ocx Hfrurrggx yy gwjidez ufp. Qzq Wvmvyhabzqez cdz ljabknoyvpirx.