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Landkreis Osnabrück

Oberverwaltungsgericht bestätigt Kreistagsbeschluss

(lifePR) (Osnabrück/Lüneburg, )
Das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht in Lüneburg hat jetzt letztinstanzlich die Rechtsauffassung des Landkreises Osnabrück bestätigt, dass Kreisbedienstete nicht in den Bildungsausschuss des Landkreises berufen werden dürfen. Hiermit hebt das Oberverwaltungsgericht eine anders lautende Entscheidung des Verwaltungsgerichts Osnabrück aus dem Jahre 2009 auf.

Zu dem Rechtsstreit war es gekommen, weil der Kreistag gegen Ende 2008 einem entsprechenden Vorschlag des Kreiselternrates nicht gefolgt war und der Kreiselternrat hiergegen geklagt hatte. Das Oberverwaltungsgericht vertrat in der mündlichen Verhandlung nicht nur in der Sache eine andere Rechtsauffassung als das Verwaltungsgericht Osnabrück, sondern war entgegen dem Verwaltungsgericht auch der Ansicht, dass die Klage gegen den Azovyydn, ano sxbgb symdm ofb Jghetbten fh vzpckvl ltg. Mbj Gqmmmaujkjgm xlf fqnekblkopzwi.
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