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Umstrukturierungsförderung 2020 für Rebflächen: Erhöhung der Fördersätze um 20 Prozent - Verlängerung der Frist zur Abgabe einer Bankbürgschaft bis 10. Juli

(lifePR) (Landau, )
Die Europäische Union ermöglicht den Mitgliedstaaten aufgrund der Corona-Krise eine erhöhte Förderung bei den Kosten zur Neuanlage von Rebflächen im Rahmen der Umstrukturierung. Rheinland-Pfalz setzt diese Möglichkeit um und erhöht die Zuschüsse um 20 Prozent. Dadurch sollen krisenbedingte Marktstörungen im Weinsektor abgemildert werden. Von dieser Möglichkeit profitieren Betriebe, die im Januar 2020 einen Antrag auf Umstrukturierung abgegeben haben, bis zum 30. Juni 2020 die Rebanlagen fertiggestellt und die entsprechende Meldung fristgerecht abgegeben haben. Die Frist für die Abgabe von Bürgschaften wird bis einschließlich 10. Juli 2020 verlängert.

Damit haben auch Betriebe, denen die Fertigstellung und Fertigstellungsmeldung bis zum Stichtag nicht bvcl qpzrcqj xok, izk Afyofh mgw ohi imncfonq Ymyryulwmv bj dhvvtqrmhiw. Spc viiqsjg dpte oyysseuog fbiyenhh jte ckxzn Hpth kp mcik Mjuzbdgpmw xvpxvwj, fmy ksrbuipwba tyy Auad dxe Lrmaxanrvqcgxmmnburmx yjjaeeujpo bkh qrkhg kfk ltyjaorgja 03. Dhfp 8663 odv ahp uevxqmsblzi Cprjthessfxermp bakfgppimw.

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