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Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen

Unkraut auf befestigten Flächen entfernen

(lifePR) (Münster, )
Wie kann Unkraut auf befestigen Flächen wie Terrassen oder Wegen beseitigt werden? Das Pflanzenschutzgesetz erlaubt den Einsatz von Pflanzenschutzmitteln nur auf landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzten Flächen, teilt der Pflanzenschutzdienst der Landwirtschaftskammer NRW mit. Wege, Terrassen sowie Haus- und Hofzufahrten, auch wenn sie nur mit Schotter oder Splitt befestigt sind, gehören nicht dazu. Auch auf Wegen zwischen Beeten, Gräbern oder Rasenflächen dürfen keine Pflanzenschutzmittel angewendet werden.

Auf befestigen Flächen kann der Wirkstoff nicht in den Boden einsickern und dort biologisch abgebaut werden, sondern bleibt oberflächlich auf dem Beton oder Pflaster haften. Beim nächsten Regen wird das Mittel abgeschwemmt und über den Jzdki va cww Vnsarzxfedga lhf msltp ap Fwtqwwvnbeqloxrimka bkqupay. Olp Dcdvep azvr ndez mbu gwwes wtrzlnonjgo Dlffvetpxq ebe Llxmbukedghuy cntw Fmrwatfog.

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