- Es bestand bereits ein Altersvorsorgevertrag auf den Namen des Riester-Sparers.
- Im Zulageantrag für das betreffende Jahr wurde eine mittelbare Zulageberechtigung angegeben, tatsächlich bestand aber eine unmittelbare Zulageberechtigung. Am meisten betroffen sind Ehefrauen, die durch ihren Ehemann zunächst mittelbar zulageberechtigt waren und durch die Geburt eines Kindes unmittelbar zulageberechtigt wurden.
- Der Zulageantrag für das betreffende Beitragsjahr vorhz vmcyfqvln fbc kvunqeuxtcqb Uaictsergtlv bkbafwhm.
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