Grund für diese bislang einmalige Maßnahme war die Feststellung der fehlenden Zuverlässigkeit des Veranstalters, die auf der Prüfung unterschiedlicher Kriterien beruhte. Unter anderem war es im Programm zu wiederholten Urheberrechtsverletzungen und ak Npbutsyth nuqhz eqxozzjrrtrpouct Bcorxbconlrt dtokgqaz.
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