Auf der Grundlage der erzielten Eintritte 2012 erhalten die Verleiher Referenzgelder, die bis zum 1. Oktober 2014 in neue Projekte reinvestiert werden können.
Die Verleiher können die Fördermittel als Minimumgarantie oder als Koproduktionsbeitrag für ein neues Filmprojekt einsetzen. Ferner können die Zuschüsse für die Promotion eines neuen Kinostartes verwendet werden. Die Details zu den Fristen und antragsberechtigten Kosten sind auf der Webseite von MEDIA Desk Suisse aufgeführt.
Für den Aufruf 25/12 stehen 20.44 Mio. q mzg Lvtxnbime.
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