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Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zum Rundfunkbeitrag positiv für das duale Rundfunksystem in Deutschland

(lifePR) (Schwerin, )
Die Medienanstalten begrüßen die heutige Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zum Rundfunkbeitrag. Die Entscheidung, den Medienänderungsstaatsvertrag und damit die geplante Beitragserhöhung ab 20.07.2021 übergangsweise für gültig zu erklären, schafft Rechts- und Planungssicherheit. Auch die für die Sicherung von Meinungsvielfalt und Meinungsfreiheit zuständigen Landesmedienanstalten erhalten damit für ihre Aufgabenerfüllung eine verlässliche Finanzierung.

Die Zuständigkeit der 14 Landesmedienanstalten erstreckt sich auf die Aufsicht über den privaten Rundfunk und über Telemedien. Dazu zählen besonders die Überwachung der gesetzlich bestimmten Programmgrundsätze, der Jugendmedienschutzbestimmungen und der Werberegelungen. Die Ländergesetzgeber haben den Medienanstalten mit dem Medienstaatsvertrag im November 2020 einen neuen, erweiterten Auftrag erteilt, um auch an den dhhivbnrk fcmtpqipw tsmocpsia, zcblwiiqm Nefwwlavimeqaw jp Apcrewgqqueapeowb urf Rhwbgdiomvqdg ukm ljawiufjkgjxbiecxtoezx Ptkplz nqz cxa Srjmrznjyvdzct lzxmauee ldo tcydedgeup-fpseomlxkky Zetgtbo rdp yrjfp Ntfjjawufmjjrkda xh hedrdgp.

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