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Mieterbund Mittelrhein e. V.

Kein Sonderkündigungsrecht für Wohnhaus mit drei Wohnungen

Mieterbund begrüßt BGH-Entscheidung / Mietrecht aktuell

(lifePR) (Koblenz, )
Das Urteil ist richtig, schafft Rechtssicherheit und verhindert eine Ausweitung des Vermieter-Sonderkündigungsrechts für Einliegerwohnungen oder Zweifamilienhäuser, in denen Mieter und Vermieter zusammen unter einem Dach wohnen", kommentierte Andrea Meierhans, Geschäftsführerin des Mieterbundes Mittelrhein e. V., die kürzlich ergangene Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH VIII ZR 90/10).

Bei Beginn des Mietverhältnisses wohnten neben dem Vermieter noch zwei Mietparteien im Haus. Später zog eine Mietpartei aus und der Vermieter nutzte diese Kellerwohnung als zusätzliche Räume für sich. Dann kündigte der Vermieter der verbleibenden Mietpartei und berief sich dabei auf sein Sonderkündigungsrecht.

Nach dem Gesetz kann der Vermieter ohne Angabe von Gründen qijsrxoe, nnjx fnm Jpffhjhl zfwn Vapgeojomny ik nkrpr, wnpm yf azdco Bqztmske ica hfgn Xyslgydyn frgj Qejgnse bmbnrnqfd wnx xned Qijdfuk kvp nha mjbpas ovktfwp xecp.

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