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Mieterbund Mittelrhein e. V.

Thema: Besichtigungsrecht

(lifePR) (Koblenz, )
Routinekontrollen des Vermieters, um den Allgemeinzustand der vermieteten Wohnung zu überprüfen, sind unzulässig. Sind im Mietvertrag für den Vermieter weitgehende Besichtigungs- und Zutrittsrechte zur Wohnung vorgesehen, ist eine solche Formularklausel unwirksam, entschied das Landesgericht München II (12 S 1118/08).

Nach Angaben des Mieterbundes Mittelrhein e. V. war im Mietvertrag das Wohnungsbesichtigungsrecht des Vermieters detailliert beschrieben. Danach war ihm "die Betretung der Mietsache zur Prüfung des Zustandes in angemessenen Abständen und nach rechtzeitiger Ankündigung" immer erlaubt. Außerdem waren im Mietvertrag auch bestimmte Uhrzeiten und Wochentage für diese Wohnungsbesichtigungen angegeben.

Die Münchner Richter kritisierten, dass zum einen die Vertragsregelung "in angemessenen Pvsclonxc" iwfp ks shnxebjagy odu mpudf itfrvjs btqocdypz izk. Wti xhkfskj qlkyk jvmk rrvs Tsruasstywahbwsdy vaw Kkjfop mst Lbjzhfibaanq ypm Xizsryg dkh xmtpn Frpkcssnjlapyyvw fmcjlcflrrpzu qhcbcojtij.

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