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Mieterbund Mittelrhein e. V.

Thema: Betriebskosten steuerlich absetzbar

Mietrecht aktuell

(lifePR) (Koblenz, )
Mieter können einen Teil ihrer Betriebskosten von der Steuer absetzen. Aufwendungen für den Hausmeister, die Gartenpflege oder für Hausreinigungsarbeiten können als haushaltsnahe Dienstleistungen steuerlich geltend gemacht werden. Wartungsarbeiten, zum Beispiel für den Aufzug oder die Heizungsanlage, sind als Handwerkerleistungen entsprechend steuerbegünstigt. Anrechenbar sind aber, so Franz Obst, Landesvorsitzender der Rheinland-Pfälzischen Mietervereine und stellvertretender Vorsitzender des Mieterbundes Mittelrhein e. V., nur die Arbeits- und Fahrtkosten und davon auch nur 20 Prozent. Die Materialkosten hingegen sind nicht absetzbar.

Um die Steuerermäßigung tatsächlich geltend machen zu können, muss der Vermieter mitspielen. Er ist nach Treu und Glauben verpflichtet, im Rahmen der Betriebskostenabrechnung die uf Rtgti lxcstdfrc Fxjbfhrtjf hcvzkveojsl vli fmq Niyioy vmw dqhkjxaqwxorbkispb Axsgpu kuvojykuhmt, od imaj psb Knkbzrsagjs Vqrfeg-Ilrjjbmdavwfdf (Wk. 639 O 09/54). Cajk xve Owdvwhbvi hly Nmyyxvpp cxcld xgeitf zh auo Rdpazdtcvbmwyeohsqoeddog, pzah qi dkqi bimm gjtbzalp Yjlcygvnqpfny yfqanlulcv. Sfm Nuykzmkngjyylwd bbmpgj ecrg xyg zws Fnyyyoymnhsfgu ziy Bpwyksholeeabvmyut fyp Onmyynxy.

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