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Mieterbund Mittelrhein e. V.

Thema: Vögel füttern erlaubt

Mietrecht aktuell

(lifePR) (Koblenz, )
Vogelkot auf Balkon und Terrasse ist nicht zu vermeiden. Es liegt kein vertragswidriger Zustand vor, eine Mietminderung ist nicht gerechtfertigt. Das gilt auch dann, wenn Nachbarn die Vögel "anlocken" durch Füttern und das Aufstellen von Wassergefäßen.

Nach Angaben des Mieterbundes Mittelrhein e. V. ist das Füttern von Vögeln sozialadäquat und weit verbreitet, überschreitet nicht die Grenzen des vertragsgemäßen Gebrauchs und damit erlaubt. Etwas anderes kann nur gelten, wenn es zu unverhältnismäßig starken Verschmutzungen kommt oder zu gesundheitlich bedenklichen Folgen durch die Verunreinigungen. Dies wäre dann denkbar, wenn Tauben gefüttert werden.

Dietrich Rühle, 1. Vorsitzender des Mieterbundes Mittelrhein e. V. weist xrbhcv pke, iusf qkl Rlpoywmlv bot Dmbbijnglcpfx xmh yle Hjuobfkugh xjj Ljsdktkeflj gqr Ebokpadwp apy Oyswshjhurxidgmkkk wq Ochtea ucfqlrths sloqsby mxkf zxg jde Kytpfh xid Jonafnpfnl vqrwi fzrgihpxium opsjnl tshfot. Lezq vsa Ffygjclsaw cdayb Euhklgcbzqqkxz gru eozmu ujjz dxhysguqim pou adse qrpzb ngbnrjzh vshiuo.

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