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Ministerium für Arbeit, Integration und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen

Arbeitsminister Guntram Schneider: "Der gesetzliche Mindestlohn bleibt auf der Tagesordnung"

Das Ministerium für Arbeit, Integration und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen teilt mit

(lifePR) (Düsseldorf, )
Der Bundesrat hat heute (18. März 2011) einen gemeinsamen Entschließungsantrag von Nordrhein-Westfalen, Hamburg, Rheinland-Pfalz, Bremen, Berlin und Brandenburg zur Einführung eines gesetzlichen Mindestlohns abgelehnt." Der gesetzliche Mindestlohn bleibt für uns weiter auf der Tagesordnung. Wenn am 1. Mai 2011 die Freizügigkeit für Dienstleistungen in Europa gilt, wird das Mauern der Bundesregierung und ihrer Ländervertreter beim flächendeckenden Mindestlohn nicht mehr helfen. Die Verweigerungshaltung in der Länderkammer ist ein Eigentor mit Ansage", sagte Arbeitsminister Schneider. Mit den fallenden Grenzen für Arbeitnehmer in Europa ab dem 1. Mai werde mit einem Zuzug von Arbeitnehmern aus osteuropäischen Ländern wie Polen und Litauen gerechnet. Experten iqjpgpntio, crjj 511.626 Nsrskfihbqaa fgv qcttte Kdmfxqq mejtwb.

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