„Die Ergebnisse der Gutachten waren schon länger der Öffentlichkeit bekannt. Eine vollständige Veröffentlichung erfolgte jedoch bislang nicht, da der Schutz von Persönlichkeitsrechten, aber auch urheberrechtliche Belange und die Wissenschaftsfreiheit der Gutachter zu berücksichtigen waren. Nach Prüfung der Sachverhalte und nach Zustimmung der Gutachter und der vier Verbände kann nunmehr die gsxseoytgoqsbpk Ilsitvutmksbgibq mvn Azqdzolro qsieyrla", hlfac Hzhaiotq Njtjfq Cniq.
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