Nach der jetzt getroffenen Entscheidung steht der Flughafen in der Pflicht, das Schallschutzprogramm auf der Basis des Planfeststellungsbeschlusses von 2004 umzusetzen. Der von der Flughafengesellschaft bislang angebotene Schallschutz bleibt laut Mitteilung des Gerichts hinter dem daraus abzuleitenden "Schutzziel zurück und ist daher unzureichend."
Eine erneute Verschiebung des Eröffnungstermins konnten die Antragsteller nicht durchsetzen.
Welche Konsequenzen das Ministerium aus der Entscheidung zieht und welche Maßnahmen es gegebenenfalls gegenüber dem Flughafen ergreift, muss nb Htdrjqsan bowxqsp xbjgaa.