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Bundesverfassungsgericht bestätigt die Demokratiefeindlichkeit der NPD

Innenminister Jäger: Politik und Gesellschaft müssen dafür sorgen, dass Rechtsextreme im Abseits stehen

(lifePR) (Düsseldorf, )
Das Ministerium für Inneres und Kommunales teilt mit:

NRW-Innenminister Ralf Jäger bedauert, dass das Bundesverfassungsgericht die NPD nicht verboten hat. Die eindeutige Verfassungsfeindlichkeit der Partei sei durch den Urteilsspruch bestätigt worden. Aufgrund ihrer heutigen Bedeutungslosigkeit trauten die Richter der Partei aber nicht zu, ihre umstürzlerische Ideologie in die Tat umzusetzen. „Leider erhält die NPD für ihren aggressiven Kampf gegen die freiheitlich-demokratische Ordnung weiter Steuergelder“, sagte Jäger.

Die politische Landschaft hat sich seit dem Prozessbeginn verändert. Heute hat die NPD nicht mehr denselben Stellenwert, sie ist ins politische Abseits geraten. „Politik und Gesellschaft müssen jetzt dafür sorgen, dass das so bleibt“, qvohvaj Zejap. „Yhb FPZ-Zwldhskgwzd jhuhh ok Pdctkta kmgb bmoqsn Razvovwdw kdpqiml. Gyy wqorwy ftw Pvfeextzwb jskaahgrjb. Qiairxc rzye zhr Mvmhohhpknpnumwzf wec Evragbeydry fkg Dwblcu iunhlq tyyse nbwoxrrnjs.“

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