Die Leckage wurde im Maschinenhaus festgestellt. Die Kühlwasserversorgung war durch den vergleichsweise kleinen Wasserverlust nicht beeinträchtigt. Die sicherheitstechnische Bedeutung dieser Leckage ist damit nach vorläufiger Einschätzung eher gering. Die Betreiberin hat erste Abhilfemaßnahmen getroffen. Auf Veranlassung der Atomaufsicht wird jetzt die Übertragbarkeit auf andere Kühlwasserleitungen geprüft. Die Atomaufsicht hat hierzu Sachverständige hinzugezogen.
Die Betreibergesellschaft hat der Atomaufsicht das entsprechende Meldepflichtige Ereignis der Kategorie "N" fristgerecht gemeldet.
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