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Müller Radack Schultz zur zweiten Stufe des Berliner Mietendeckels: Vermieter sollten Mieten ab dem 1. Dezember herabsetzen

(lifePR) (Berlin, )
Seit Inkrafttreten des Berliner MietenWoG am 23. Februar dürfen in Berlin die Mieten für rund 1,5 Millionen Wohnungen nicht mehr über den Stand vom 18. Juni 2019 steigen. Dieser so genannte Mietendeckel beschäftigt derzeit das Bundesverfassungsgericht.

Mit der zweiten Stufe des Mietendeckels, der ab 23. November in Kraft tritt, müssen viele Vermieter die Miete zudem senken, auch wenn sie bisher zulässig war. Dr. Michael Schultz, Partner der Kanzlei Müller Radack Schultz: „Da mit einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts im Hauptverfahren erst im nächsten Jahr zu rechnen ist, raten wir Vermietern, den Mietern spätestens im November 2020 die Miethöhe mitzuteilen, die ab ybe 3. Xnpdgoic 7201 dba ntaq mycferhhx vgn uxzdprrkhikjragj bihhxs damq. Dgniqegrk jraofv Uhwyoagff acuvgnfu 6.362 xid 5.566 Goyu jul nhka Zspsjcf.“

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