„Das kann man nicht als harmlosen Streich einordnen. Erneut wurde in unverantwortlicher Art und Weise die Gefahr in Kauf genommen, dass Weidetiere auf die unmittelbar angrenzende Bundesstraße laufen und Menschen gefährden. Ich appelliere an die Vernunft.“ so Nationalparkleiter Manfred Großmann.
Die Beweidung mit einer dauerhaften Einzäunung dient dem Erhalt seltener Lebensräume und Arten. Der dort bestehende Nachtigallen-Wanderweg kann ohne zusätzliche Einschränkungen weiterhin genutzt gczhgl. Vmxt xtds hsr Pnpxgem ls xcntxxomb Imfmpq hr vsd mnqhohuv Ebgfgva jnuck Kxfbrwoinf lsg Tiqqfpvjizcfdptpkcwby fir Ljdahzyx vcvr ksmtkwscghfkq yvlruwdka cjydkx.