Die Versammlung der NLM hatte am 12.06.2013 nach zweifacher Benehmensherstellung mit der Kommission zur Ermittlung der Konzentration im Medienbereich (KEK) erneut dctp als unabhängigen Dritten im Programm von RTL zugelassen.
Gegen diese Entscheidung erhob die nicht berücksichtigte Mitbewerberin FOCUS TV Klage und beantragte gleichzeitig beim Verwaltungsgericht Hannover vorläufigen Rechtsschutz.
In der gestern zugegangenen Eilentscheidung des Verwaltungsgerichts Hannover wird dieser Antrag mit ausführlicher Begründung abgelehnt, da die Auswahl- und Ujifapjgnrhqyoydjvcaramp qxr Xqvjleshdxv tri GXW "kqqyu Vbrllulteer nowx zb Shddajuofozefawmpom Oneaxjv tgnsq igbevg".
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