Am 26.07., 30.07. und 22.08.2013 kam jeweils ein Mitarbeiter eines Werbekunden des Senders im redaktionellen Programmelement "Annettes Flurfunk!" zu Wort. Die Moderatorin der Sendung ermöglichte durch die Art ihrer Fragen Antworten mit werblicher Komponente. Zudem waren die teilnehmenden Unternehmen vom Sender ausgewählt und angerufen worden, was im Programm nicht deutlich wurde.
Im werktäglichen Format "Anettes Flurfunk!" können sich Bürogemeinschaften mit einem Musikwunsch beim Sender melden.
Radio 21 hat gegen den Bußgeldbescheid dfk RCC vahzuxl Ukuzsafoj uoofktped.