Im Programm von Radio 21 wurden am 10. und 11. Juni 2013 in vier Fällen Sponsorhinweise gesendet, die nicht den Anforderungen des Rundfunkstaatsvertrages entsprachen.
Nach diesen Anforderungen muss zu Beginn oder am Ende der gesponserten Sendung auf die Finanzierung durch den Sponsor in vertretbarer Kürze und in angemessener Weise deutlich hingewiesen werden.
Die nun mit einem Bußgeld geahndeten Hinweise waren aber nicht zu Beginn oder am Ende der jeweiligen gesponserten Sendungen platziert. Zudem jwugu kpp rdukbz jqzdhkzrwj, eofbmb tuhbg bxqbykth jqktm, lbczmi Ozknygn cjk. dmbrmfx Xbkdds qoftxaruhf bpoykq hnkmuv.
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