Der NLM wurde am 27. April 2020 gemäß § 3 Abs. 3 Nr. 2 NMedienG eine UKW-Übertragungs-kapazität in der Region Oldenburg zugeordnet. Auf die Ausschreibung der NLM vom 31. Juli 2020 ist nur ein Antrag eingegangen.
Die der Radio Nordseewelle GmbH & Co. KG bereits erteilte Zulassung zur Veranstaltung des 24-stündigen lokalen/regionalen Hörfunkvollprogramms „Radio Nordseewelle“ wird auf die Region Oldenburg erweitert. Damit kann Radio Nordseewelle eine weitere UKW-Frequenz iv Sfnluos lnaekz tkj ayn Sdkjregblty gdrszbyu jrinniqxox.