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Entschließung des Bundesrates zur Weiterentwicklung des Vergütungsrechts für Krankenhäuser

(lifePR) (Hannover, )
Die Niedersächsische Landesregierung hat in ihrer Sitzung am (heutigen) Dienstag beschlossen, einer Entschließung der Länder Nordrhein-Westfalen und Baden-Württemberg im Bundesrat beizutreten. Ziel der Entschließung ist es, eine angemessene Budgetsteigerungsrate festzulegen und so die auskömmliche Finanzierung von Kostensteigerungen, die ein Krankenhaus nicht selbst beeinflussen kann, wie z. B. tarifliche Steigerungen bei den Personalkosten, sicherzustellen. Auf dieser Basis soll das Vergütungsrecht der Krankenhäuser weiterentwickelt werden. Die Bundesregierung wird aufgefordert einen Gesetzesentwurf vorzulegen, der unter anderem die Abschläge für Mehrleistungen nur noch bei den betroffenen Krankenhäusern selbst berücksichtigt. Damit würde die bisherige Kollektivhaftung entfallen und die Benachteiligung kleiner Krankenhäuser, die selbst keine Mehrleistungen wjvxhhil yuojx, wxlophdzz.

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