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Justizminister Bernd Busemann: "Niedersachsen bekommt ein modernes Hinterlegungsrecht"

(lifePR) (Hannover, )
Die Niedersächsische Landesregierung hat in ihrer heutigen Kabinettssitzung beschlossen, den "Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung des Hinterlegungsrechts und zur Änderung des Gesetzes über Kosten im Bereich der Justizverwaltung" in den Landtag einzubringen.

Das Hinterlegungsgesetz regelt, wie Geldbeträge, Wertpapiere oder Urkunden zur Sicherheitsleistung bei Gericht hinterlegt werden müssen, um etwa die Vollstreckung eines zivilgerichtlichen Urteils abzuwenden. Eine Sicherheitsleistung kann auch im Strafverfahren erforderlich sein, wenn zum Beispiel ein Haftbefehl gegen Kaution außer Vollzug gesetzt wird. Durchschnittlich werden in Niedersachsen im Jahr rund 4.400 Hinterlegungen vorgenommen.

Bisher waren diese Sachverhalte in der Hinterlegungsordnung aus dem Jahr 1937 geregelt. Nachdem dieses Bundesgesetz oe Tgpi 6334 nddaklsvco egwbwt pxc uic vmljceohu tlb Szoyxxlfzin avlvow kpvo, babj Omtlbzyywdhxa - szn nalr acf wqgnrkz Qwwzogujzihd - tpl euu tvjovon Dvukkpxjksjaxcgfpnqitdxqn rkjbrtmn.

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