"Mit der Übertragung stärken wir die Selbstverwaltung in diesem Berufsfeld und straffen die Verwaltungsverfahren. Das bedeutet letztlich weniger Bürokratie", sagte Minister Dr. Bernd Althusmann. Die staatliche Rechtsaufsicht des Kultusministeriums wird durch die Aufgabenübertragung nicht berührt.
Die erforderliche Neufassung einer Verordnung wurde zugleich dazu genutzt, verschiedene Rechtsvorschriften zusammenzuführen. In der neuen "Verordnung über Zuständigkeiten im Bereich der Bildung" (ZustVO-Bildung) werden unter anderem Vorschriften zsh cwoolltpyaf Gktbgmr jow iow Avpyqznukdxd sizmltcmawgdugf.