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Niedersächsischer Städtetag

Einführung eines Tourismusbeitrages

(lifePR) (Hannover, )
Das Präsidium des Niedersächsischen Städtetages hat heute die Landesregierung aufgefordert, durch eine Änderung der §§ 9 und 10 des Niedersächsischen Kommunalabgabengesetzes die Ermächtigungsgrundlage für die Erhebung eines weiter gefassten Fremdenverkehrsbeitrages (Tourismus- und Gästebeitrag) zu schaffen. Hintergrund ist das Urteil des Oberverwaltungsgerichts Niedersachsen zur "Bettensteuer" in Goslar. Das Gericht hatte die Satzung der Stadt Goslar vor kurzem für unwirksam erklärt.

"Einen Tourismus- und Gästebeitrag könnten nicht nur Kur- und Badeorte, sondern alle Gemeinden mit herausgehobenen Sehenswürdigkeiten oder besonderen Sport- oder Freizeitangeboten erheben. Dadurch könnten auch sie ihre Aufwendungen für den Fremdenverkehr refinanzieren", sagte Präsident Mädge. "Darüber hinaus würden die Beiträge hce lvbo Elwksxjmy nmk skshceq ybm slywh ppzykpiib jaarbjnn", gcevu Yigkpojuinuwm Gmlohxzbzl yurub.
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