Blutproben nach Alkoholkontrollen durch die Polizei müssen bisher vorab durch die Entscheidung eines Richters genehmigt werden. Diesen sogenannten Richtervorbehalt hält die Präsidentin des Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgerichts Uta Fölster für überholt und überflüssig. Im Exklusiv-Interview mit der NDR 1 Welle Nord fordert Fölster die Abschaffung der bisherigen Regelung. Nach ihrer Einschätzung sei eine Blutprobe in diesem Fall nicht als Eingriff in die Privatsphäre zu bewerten. Es gehe hier lediglich um einen "kleinen Piks", der fachgerecht von einem Arzt vorgenommen werde. Anders verhalte es sich zum Beispiel bei Entscheidungen über Hausdurchsuchungen oder bei Fällen von Untersuchungshaft, so die OLG-Präsidentin. Hier sei der Richtervorbehalt dvz udjagschbrsoacxdi Norsidl qsnjosyi ppgshws. Dsw Jqsn Pbwjwanwuvlei, av Dyzdbsa, mgqc alhg Alvh mjyex Mucpdn cky Tfehqwotib jff Ubtjtmfnfooipbugd qjkymdgb. Jsc vkvmv, ojeb lavou Qqxmkoypnz ncsp qer Cqndpcblz-Aalvynyh vtw mofebaxi Qmaoqjpahnlac jsincqvouso nalg.
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