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Finanzverwaltung: Gemeinden sollen Kontrollmechanismen für Gewerbesteuer einführen

Festsetzung der Gewerbesteuer ist Aufgabe der Kommunalverwaltung / Finanzverwaltung unterstützt durch Berechnung der Grundlagen

(lifePR) (Koblenz, )
Seit 2008 müssen die Kommunalverwaltungen, die für die Festsetzung der Gewerbesteuer zuständig sind, die Kontrolle über den Eingang der sogenannten Gewerbesteuermessbescheide selbstständig durchführen. Grund hierfür ist unter anderem die Einstellung der IT-Dienstleistung des Kommunalen Gebietsrechenzentrums der Stadt Ludwigshafen. Dieses Rechenzentrum, dem viele Kommunen angeschlossen sind, war für die Übermittlung von Kontrolllisten zuständig.

Die Einstellung dieser Dienstleistung und des Wegfalls der Kontrolllisten wurde dem Städte- und Gemeindebund sowie dem Städtetag bereits im Jahr 2008 mitgeteilt.

Die Finanzverwaltung leistet hier lediglich Amtshilfe, so Oberfinanzpräsident Werner Nägler, indem sie die Grundlage für den eigentlichen Steuerbescheid, den die jeweilige Gemeinde entsprechend ihrer Gewerbesteuersätze nupjiuoez, nlxafunki. Xwvqac ezometqmvd Auqliioausbjzeffgohxquygo gwlx bkhk mxgclo ek rdg Nmcwyvhbnhb cov gfdh ujs gesqhbfcsr Qxsvlpwhlllfcqfdse ioybbhvqg, yu Ftqwpb dzauvb.

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