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Längere Vorlauffristen für SEPA-Lastschriften

Anträge auf Stundung und Erlass von Steuern müssen dem Finanzamt nun früher vorliegen

(lifePR) (Koblenz, )
Anträge auf Herabsetzung von Vorauszahlungen, Stundungen, Aussetzung der Vollziehung und Erlasse von Steuerforderungen müssen künftig mindestens 10 Arbeitstage vor dem Fälligkeitstermin dem zuständigen Finanzamt vorliegen, damit der Bearbeiter den Einzug per Lastschrift noch ändern kann. Wenn der Antrag des Steuerbürgers später beim Finanzamt eingeht, erfolgt der Einzug des bisher festgesetzten Betrages. Grund: Seit 01.02.2014 erfolgen die Lastschriften mittels SEPA-Lastschriftverfahren. Die Vorgaben der Kreditinstitute für erstmalige SEPA-Lastschrifteinzüge verlängern die zeitlichen Abläufe, um Änderungen berücksichtigen zu können.

Beispiel:
Fälligkeit der Vorauszahlungen für der 1. Quartal 2014 für Einkommensteuer bzw. Körperschaftsteuer ist der 10.03.2014.
Erstelltag für den Lastschriftbestand ist der 03.03.2014
Der Bearbeiter muss bis csvprjxixf 40.11. 0143 diajt eaaovcso rghp, hluri bjf Wdbiwcowwhb fngdk joqpzmyy nmym.
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