Der Aufsichtsrat erwartet kurzfristig die Verabschiedung des Gesetzes zur Fortentwicklung der Finanzmarktstabilisierung, aus dem sich klare Rahmenbedingungen zur Ausgliederung nicht-strategischer Aktivitäten ergeben werden. Dieses Ziel gilt es zügig und konsequent anzugehen, um nicht zuletzt die seitens der EU-Kommission vorgegebenen Auflagen zur Reduzierung von Bilanzsumme und Risikoaktiva umzusetzen.
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