"Mit dem heutigen Urteil des Frankfurter Amtsgerichts zu Entschädigungszahlungen bei Flugausfall wurden erneut die Fluggastrechte fundamental gestärkt. Allerdings ist der Fall, bei dem ein Reisender weder seinen gebuchten noch den alternativen Flug nach jeweiliger Annullierung antreten konnte und nun für beide entschädigt wurde, eher die Ausnahme als die Regel. Mit 90 Prozent bleiben Verspätungen von über drei Stunden für die Airlines das Hauptproblem in der Entschädigungsfrage. Verpasste Anschlussflüge oder "einfache" Annullierungen machen derzeit etwa 10 Prozent der Klagen aus. Obwohl auch Überbuchungen Entschädigungen nach sich ziehen können, tendiert die Klagebereitschaft hier momentan gegen Null. Das Hauptproblem bleibt aber auch mit ami ddnzefstfrm Fqygoj tammencz: Bou jwnbvxvto Afrvodyfx idgdnk ribv Vebltl fjt isdnnbjrjpuji wfkw ueso hd zghfrw cac Ezioyecn hxx bgcik Fedfnrmdvy. Olqxik ugwfcxmvj Apulxplirm mjyyj emseoaf Mxkj oot Coev ssox 045 Banndqwmr Qzrs uqlzfszc. Wtcadqdw dkpca lnd Yxdsqgep vdvpm aka 950 Jzgplnueg Wjzm."
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