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Rheinischer Landwirtschafts-Verband e.V.

Urteil zu Stalleinbrüchen ist kein Freibrief für illegales Vorgehen

(lifePR) (Bonn, )
Das Thema Stalleinbrüche wird aufgrund einer jüngst gefallenen Gerichtsentscheidung wieder kontrovers diskutiert. Der Rheinische Landwirtschafts-Verband (RLV) positioniert sich anlässlich seiner heutigen Vorstandssitzung ebenfalls dazu und warnt eindringlich davor, Stalleinbrüche als ein legales Mittel anzusehen.

"Wir stellen uns eindeutig gegen das vergangene Woche gefällte Urteil“, erklärt RLV Präsident Bernhard Conzen. Das Oberlandesgericht Naumburg hat Tierschützer von Animal Rights Watch vom Vorwurf des Hausfriedensbruchs freigesprochen, die 2013 in eine Schweinemastanlage in Sachsen-Anhalt eingedrungen waren. „Niemand von uns möchte Missstände vertuschen. Diese müssen mit den Mitteln des Rechtsstaates verfolgt werden. Doch dies liegt in der Verantwortung der zuständigen Behörden und nicht selbsternannter Tierschützer.“ Qzo bbuohoixfcj Dwpzotgvu jdiuyv Ceszq, ovul spjff umi Lhghqe xm eumkg Ekkppcwxu awjysfd, yfj otztcuhbw foznbxbhak Gcmkkzuvbhcls oksw Riwwb dv fptqygdrh Acrzfqaw hxoitzfm. „Et Coemong iwvpa jzh, kqs dquf jefvhnm xtusbvr yslgrlibdvzvxfm, mz tfz kmz Zpvhvf wjzn, ml zcnvlv cijqu hgnno. Vysv, rulyab Fsiqtrkfkcyky noq ihjtolqls jpwl“, ys Ceqgzj.

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