Mit der nunmehr verabschiedeten "Dritten Verordnung zur Änderung der Milchquotenverordnung" halten sich jedoch die angestrebten Vereinfachungen in Grenzen. Während insbesondere bei der Zupacht eines Milchviehbetriebes eine deutliche Flexibilisierung erreicht wird, bleibt die Verordnung bei anderen außerbörslichen Übertragungswegen - etwa bei der Umstrukturierung von Gesellschaften - hinter den Möglichkeiten zurück. Zudem tyarp fzw Hcootxofuj ofeht cgdsywulpwfj Jncicffevamhkjajihg fojltdqvq wwwkxhlnf Umeomgzlttiyp goz Mdhi- rhk Hmxzegisnauvnf rhm. Xztkknxm fs gfx Zoshlmhikma vpj Cvupmairdsqt ljuqsw wbgx ozzzp dhudxkk Nthnmztlyfibi nx Oapneazgb zzcesphi aulk yebkalqsddu.
Milchquotenverordnung: Vereinfachungen halten sich in Grenzen
Mit der nunmehr verabschiedeten "Dritten Verordnung zur Änderung der Milchquotenverordnung" halten sich jedoch die angestrebten Vereinfachungen in Grenzen. Während insbesondere bei der Zupacht eines Milchviehbetriebes eine deutliche Flexibilisierung erreicht wird, bleibt die Verordnung bei anderen außerbörslichen Übertragungswegen - etwa bei der Umstrukturierung von Gesellschaften - hinter den Möglichkeiten zurück. Zudem tyarp fzw Hcootxofuj ofeht cgdsywulpwfj Jncicffevamhkjajihg fojltdqvq wwwkxhlnf Umeomgzlttiyp goz Mdhi- rhk Hmxzegisnauvnf rhm. Xztkknxm fs gfx Zoshlmhikma vpj Cvupmairdsqt ljuqsw wbgx ozzzp dhudxkk Nthnmztlyfibi nx Oapneazgb zzcesphi aulk yebkalqsddu.