Kooperative Versorgungsstrukturen dienen in vielen Fällen der Verbesserung der Patientenver-sorgung. Allerdings lehnt die sächsische Ärzteschaft eine Vermarktung entsprechender Ver-bünde als besonderer "Qualitätssprung" oder "große Innovation" ab, wenn sich dahinter keine der Patientenversorgung dienende klare Substanz verbirgt. Im Sinne des Verbraucherschutzes wie der Patienteninteressen sei es deshalb nötig, klare Kriterien zu definieren und diese auch regelmäßig unter Einbeziehung der Versorgungsforschung zu überprüfen und zu evaluieren.
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