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Medikamententest in der DDR: Statement von Prof. Dr. med. habil. Jan Schulze, Präsident der Sächsischen Landesärztekammer

(lifePR) (Dresden, )
Alle Medikamententests in der DDR unterlagen den üblichen Standards für klinische Studien. Das DDR-Recht hat dazu ähnliche Vorgaben gemacht, wie westliche Staaten. Dazu gehörte auch eine umfangreiche mündliche und schriftliche Aufklärung sowie Einwilligung des Patienten. Wenn ein Arzt damals diese Aufklärung nicht durchgeführt oder der Patient nicht eingewilligt hat, so hat dieser sich auch nach DDR-Recht strafbar gemacht.

Sollten Patienten damals ohne ihr Wissen für Medikamententests missbraucht worden sein, so ist eine lückenlose Aufklärung absolut notwendig. Zudem müsste über eine Entschädigung der Opfer oder deren Angehörigen diskutiert werden, wenn es nachweislich zu körperlichen Schäden bis hin zur Todesfolge durch syl Uqsky dpgyctcr pkrd mynehb.

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