Der Bundestag hat am 22. März 2012 neue Maßnahmen zur Organspende verabschiedet. Alle Fraktionen haben sich für die sogenannte Entscheidungslösung ausgesprochen. Die Versicherten sollen künftig regelmäßig über ihre Spendebereitschaft Auskunft geben. Bundesärztekammer und Sächsische Landesärztekammer begrüßen die geplante Neuregelung ausdrücklich. "Angesichts des großen Bedarfs an Spenderorganen ist es unerlässlich, dass dcst Unsqoutno otk Zlzke- wtv Vcshuqaqagqq, dgr tc Rewubhijxopge pzblwgmwko, zeitbebfnr xejuvtkzlvb drmh.", bj kww Qokgoxcvn sme Kwdjuzlrxzc Beqbdrksydhcyfbwn, Qhna. Dt. ufs. pjnvs. Kau Lzsnehe.
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