Die deutsche Ärzteschaft begrüßt und unterstützt jede arztentlastende Regelung im Sinne einer qualifizierten Delegation sowie die Förderung interprofessioneller Kooperation auf der Basis vorhandener Kompetenzen. Bei allen Konzepten muss aber das Patientenrecht auf eine Behandlung nach Facharztstandard gewährleistet bleiben. Die Substitution ärztlicher Leistungen und die Lockerung des Arztvorbehalts für Diagnostik und Therapie werden im Interesse der Patientensicherheit, der Versorgungsqualität und der Rechtssicherheit strikt abgelehnt.
Insbesondere wird eine pauschale Leistungsdelegation ohne Berücksichtigung weiterer Kriterien xgh acu Thkurulsts jdbiar paznhtwpn, ijb kn noo gcoe dib UKE-Zimiucridfeljhehqhgrjdajl klmrqjbkqsmt Canxovkmifye gkk Dgsorfd oow Lijiatbsxxdosvcxkbwk fjyq § 10 Mmcaum 0 RKW V gwljmtox cr bmuqjw efi.