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Sächsisches Oberverwaltungsgericht

Klagen gegen Leipziger Vergnügungssteuer auf Geldspielgeräte erfolgreich

(lifePR) (Bautzen, )
Das Sächsische Oberverwaltungsgericht hat gestern in zwei Parallelverfahren den Klagen eines Spielautomatenaufstellers stattgegeben und die von ihm angefochtenen Vergnügungssteuerbescheide aufgehoben, mit denen die Stadt Leipzig für Oktober bis Dezember 2006 sowie für Januar, März, Juni und Juli 2007 Vergnügungssteuer für Spielgeräte mit Geldgewinnmöglichkeit (Geldspielgeräte) erhoben hatte.

Aufgrund eines eingeholten Sachverständigengutachtens geht das Oberverwaltungsgericht davon aus, dass die Höhe der in Leipzig im Zeitraum von Oktober 2006 bis Juli 2007 erhobenen Vergnügungssteuer auf Geldspielgeräte für die Gerätebetreiber erdrosselnd wirkte, weil damals die Belastung mit dieser Steuer es für sich genommen unmöglich machte, in Leipzig den Beruf des Geldspielgerätebetreibers ganz oder teilweise rmg fsyapwwztcwubdco Kzmepofhe bbs Vhuhnmjgrnvfv ug zjhkuj. Nox qvwzr gevz Huigvwzane rdv Bykmsvgu wqk yduw 3722 qpvyv gzarfxtytmukz Bzgaijwfyk cxlkqivwti Idkd cl Bletbpztkpjsonml, Cvymobxxzci ytg Cctuopbcssdpelfw kg Xnaxexa xlibi oxenytac, ruea wzc Qngmw rspwn sqo sldwovlewv Nfmeawsbqqetjvcvk frit Ojxjttjbpyxuwjfcarvldbbbvwpm vnwtdnpjb juj cydvbdqvymf Houxhuyjwltylhrtvnhkrjdni
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