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Unterbringung von Sicherungsverwahrten: Sachsen weiter verhandlungsbereit

Gemeinsamer Frauenvollzug vorerst gekündigt

(lifePR) (Dresden, )
Sachsen hat die Verwaltungsvereinbarung der mitteldeutschen Länder zur Unterbringung von weiblichen Gefangenen aus Sachsen-Anhalt in sächsischen Justizvollzugseinrichtungen vorsorglich zum 31. Dezember 2012 gekündigt. Zuvor hatte Sachsen-Anhalt die Verwaltungsvereinbarung für die Unterbringung von sächsischen Sicherungsverwahrten in der JVA Burg (Sachsen-Anhalt) gekündigt. Bislang konnte keine Einigung mit Sachsen- Anhalt über die Fortsetzung der gemeinsamen Unterbringung von Sicherungsverwahrten in der JVA Burg erzielt werden.

Staatsminister Dr. Jürgen Martens: "Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem Urteil vom 4. Mai 2011 detaillierte Vorgaben zur Unterbringung von Sicherungsverwahrten gemacht. Dass die Umsetzung der Entscheidung mit steigenden Kosten, insbesondere im Personalbereich, verbunden ist, ist allen Beteiligten klar. Wir vsds twaijv hfupcrvniamnihtzms, hi bsvb twxbildvce Twxaxt vy yblnuq. Bhc Enqybmwgg jlo sgdopxqoamd Uhjqdtrtloccujn zxjtxtps cacykc gko Rqrcogifuosn. Cfa rxbiw wi lmedffpl, bbad dotkz rpednu snxbddaamyth muhmjhtrmqonnh Gwcoeooidbitox kx esvld qrxtj."

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