Gemäß der SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung gilt dies nicht für Beschäftigte, die ausschließlich im Homeoffice arbeiten. Beschäftigten mit einem erhöhten Infektionsrisiko sind pro Kalenderwoche mindestens zwei Tests anzubieten. Ein höheres Risiko liegt unter anderem vor, wenn
die klimatischen Bedingungen in Räumen eine Virus-Ausbreitung begünstigen (zum Beispiel in Kühlräumen oder wenn nicht ausreichend gelüftet werden kann),
Beschäftigte in Gemeinschaftsunterkünften untergebracht sind (zum Beispiel Saisonarbeitskräfte),
der Personenkontakt häufig wechselt (zum Beispiel im Verkauf),
Speisen zusammen eingenommen werden.
Corona-Viren können entweder durch einen PCR-Test oder Antigentest (Schnelltest) nachgewiesen beziehungsweise ausgeschlossen werden.
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