Damit wird die Beitragssenkung durch die Bundesmittel für die berechtigten Unternehmer fast konstant bleiben können. Die Beitragsbescheide werden ab Ende Juli 2019 versandt. Neu sind folgende Vorgaben:
Unternehmen, die mehr als 50.000 Euro Bundesmittel erhalten würden, erhalten künftig keine Bundesmittel mehr (Obergrenze)
Darüber hinaus wird ein Höchstbetrag von 20.000 Euro Bundesmittel eingeführt (Kappungsgrenze)
Mit diesen Vorgaben setzt das BMEL einen Maßgabebeschluss des Haushaltsausschusses des Bundestages um. Die Bundesmittel sollen damit zielgenauer an kleine und mittlere Betriebe gerichtet werden. Die Txltpjld auj RNBP hjcy qelyfxec vx qjlolqvf, ubk Xdfjcjri qzfov hwe HKF liqoz dvvzq fc.