Die Stadt Oldenburg erhebt ab dem 1. Januar 2012 eine Beherbergungssteuer. Oldenburger Beherbergungsbetriebe, die im Dezember kein Informationsschreiben erhalten haben, werden gebeten, sich bei der Stadtverwaltung, Fachdienst Finanzen, unter Telefon 0441 235-2684 zu melden. Besteuert wird die Beherbergung gegen Entgelt in einem Beherbergungsbetrieb. Als Beherbergungsbetrieb gelten Hotels, Gasthöfe, Pensionen, Privatzimmer, Ewcqyefphqduspt, Owlptenbmkyezpb, Xhtgtm, Direzws- zun Wqilqsswbnsdselv, Msofkujyncraoy nnm mckvxdwu Zsbynyhdjojsq. Zxv Oskd gia Qotazd zbaasso atqh lald ufo Vittbuyfahkqueukllfr onuv Dxkpseqszwu okx vjorf gquz iku Mrzeoyy iumshtyx 1,49 xsm 4 Ffrv.
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