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Ausführungsgesetz für den Ganztag überfällig

Präsident Prof. Dr. Christoph Landscheidt: Kommunen beim Ausbau nicht im Stich lassen

(lifePR) (Düsseldorf, )
Um den Rechtsansprach auf Ganztag umzusetzen, braucht es ein Ausführungsgesetz. Entgegen aller Ankündigungen hat die Landesregierung noch keine gesetzliche Regelung vorgelegt.

Dazu sagte Präsident Prof. Dr. Christoph Landscheidt der Rheinischen Post:

"Dass wir in NRW fast drei Jahre nach Verabschiedung des Rechtsanspruchs immer noch kein Ausführungsgesetz haben, ist für die Kommunen nicht akzeptabel. Mehrfach hat die Landesregierung uns versichert, dass es bald kommt, nun ist völlig offen, ob es überhaupt ein Gesetz geben wird. Und gleichzeitig wird von den Kommunen erwartet, dass sie ohne Kenntnis der Rahmenbedingungen weiter ausbauen und Plätze schaffen.

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