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Kalte Progression ausgleichen, Kindergeld erhöhen

Bundesrat stimmt Steuerfortentwicklungsgesetz zu!

(lifePR) (Köln, )
Einen Tag nach dem Bundestag hat auch der Bundesrat am 20. Dezember 2024 dem Steuerfortentwicklungsgesetz zugestimmt. Es soll sicherstellen, dass die Steuerlast nicht allein durch die Inflation ansteige und so zu Belastungen führe, ohne dass sich die Leistungsfähigkeit erhöht habe, so die Bundesregierung.

Das Gesetz enthält einen Maßnahmenkatalog, um die Einkommenssteuer für die Veranlagungszeiträume 2025 und 2026 anzupassen. Dazu gehören beispielsweise: die Anhebung des Grundfreibetrags auf 12.096 Euro (2026: 12.348 Euro), die Anhebung des Kinderfreibetrages auf 9.600 Euro (2026: 9.756 Euro), die Anhebung des Kindergeldes auf 255 Euro (2026: 259 Euro) sowie die Verschiebung der Eckwerte des Einkommenssteuertarifs um 9,0 % (8799: 1,4 %).

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