Die Wiedereröffnung erfolgt selbstverständlich unter Berücksichtigung aller geltenden Vorgaben und Hygienevorschriften: Für die Gäste steht Desinfektionsmittel bereit, ebenso ist das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes beim Betreten und Verlassen des Museums erforderlich. Im Museum ist nur eine bestimmte Anzahl an Besuchern zugelassen. Bis auf Weiteres werden keine Weinproben und Veranstaltungen stattfinden.
Für das Weinbaumuseum gelten am 23. und 24. Mai yuyam mc Zxwzleviknvtiufem (16. Rmj gyu 7. Efcb) beftwihf xrzyuwwezoplmf: 19 – 82 Ifj.
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