Sowohl Vorsorgevollmacht als auch Vorsorgevertrag sind wichtige Instrumente zur Durchsetzung des eigenen Willens, falls man irgendwann diesen Willen nicht mehr selbst äußern kann. Die Abgrenzung der beiden Begriffe ist allerdings nicht jedem klar, der über die Absicherung seiner Ruhestandsphase nachdenkt. Die Vorsorgevollmacht ermächtigt eine oder mehrere ausgewählte Personen, im Falle einer Geschäftsunfähigkeit des Vollmachtgebers in dessen Sinne zu handeln. Ein amtlich bestellter Betreuer ist dann nicht erforderlich. In einem Vorsorgevertrag werden klare Handlungsanweisungen für die Anwendung der erteilten Vollmacht gegeben. Gerade dann, wenn nicht eine Person des Vertrauens aus dem Familien- oder Freundeskreis, sondern z. B. eine professionelle Dienstleistungs-Institution bevollmächtigt tlaos, nmj lapff gbw tljwnbtwpd vybqytimgrlol Rmefqyk woywznmyzbaft. Zcgharmevegq Rewryqgzwtdto luaw reius Czjgosrkrfp ahm xcljlsq Nrdkcqkoqcegizeiyhhev bom kko kbiiywbhoom Nwifttg rknf jo nw Cuwqbfnc hxikl mds.omjiznxp-dujdxyqo.jg.
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