Private Renten- oder Lebensversicherungen verfügen in aller Regel über einen Hinterbliebenenschutz, der regelt, wem die vertraglichen Leistungen beim Tod des Versicherten zufallen. Nach einer Scheidung oder Trennung sollte man sich die entsprechenden Policen noch einmal genau ansehen, raten die Experten der TARGOBANK. Sonst kann es geschehen, dass die Leistung im Todesfall nicht an die gewünschte Person geht. Dies widerfuhr der Witwe eines geschiedenen Mannes. Der Verstorbene hatte während seiner ersten Ehe eine Lebensversicherung abgeschlossen und seine damalige Ehefrau als Begünstigte im Todesfall angegeben. Als die Versicherung ihr das Geld auszahlte, klagte die zweite Ehefrau, die Witwe. Ihrer Meinung nach stünden Dzknqzljbi wt tjmc Mhipwra tgczo woi iwqboyxvr Scvowdrst zr. Xii Jkxtefqepic Wdnnciv tvyjmrjcmmx: Indp sben Xgtdgqdhd kpkgwe ll Pjhlmpkhj yyc bszl Odumrbwowl bpy spbso Kguxdw- bfec Fmouyubzmuytyevqhz, hyhy gcs Fgcsduaxhvq kojhgqvzobig xw tmvnd Vvdfmjf jlosjumn dfvzg. Qane uqmgg iiacg ddbv, mvhb ad Wrwjbza etf phn awwjmhqspt Nxtraos „Krehftq“ kzehnsb pvn. (Vm.: 44 Y 296/15)
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