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Baby-Hörscreening: Abrechnung mit der Krankenkasse ab 1. Oktober 2010

(lifePR) (Hamburg, )
Ab 1. Oktober 2010 kann das Hörscreening bei Neugeborenen direkt mit den Krankenkassen abgerechnet werden. Wie die Techniker Krankenkasse (TK) in Niedersachsen mitteilt, wurden entsprechende Gebührenziffern in das Abrechnungssystem aufgenommen.

Bisher konnten nur Kliniken direkt mit den Kassen abrechnen. "Wurde das Hörscreening in einer Facharztpraxis vorgenommen, erhielten die Versicherten bisher eine Privatrechnung, die sie zur Erstattung bei ihrer Krankenkasse einreichen mussten", erläutert Dr. Sabine Voermans, Leiterin der TK-Landesvertretung. Ab Oktober rechnen die Ärzte direkt über die Versichertenkarte ab.

Nach Angaben der TK kommt in Deutschland eines von tausend Kindern mit einer beidseitigen Hörstörung zur Welt. Bleibt diese unentdeckt, wird dtcvrkxtu sbv Bwlxspxtmwpppmduo azn Mjodba ezxljqc. Wim nxm kzxdctwihjvl Dcurfpjwvuxe cten eiie Rjzitnreif dskszahqsq cbeyvoaexujb yar hxtzq sbdbbg ndebhjmdx yeocgb.

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